AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von 360 Endurance
Stand: 20.02.2010
HINWEIS: Informationen zum Widerrufrecht sind in den AGB enthalten. Die AGB können auch nach Vertragsabschluss jederzeit im Internet aufgerufen, ausgedruckt, heruntergeladen und gespeichert werden.
Erreichbar sind die AGB auf der 360 Endurance Internetseite (www.360endurance.de) unter dem Link „Impressum“.
§ 1 Allgemeines
(1) Den gesamten Geschäftsbeziehungen mit Kunden von 360 Endurance liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Diese werden durch Auftragserteilung anerkannt und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.
(2) Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden als Verbraucher (Auftraggeber) und 360 Endurance, unabhängig davon, ob der Kunden eine Dienstleistung (z.B. Leistungsdiagnostik und Trainingsberatung) oder ein Produkt (z.B. Trainingsplan, Nahrungsergänzung, Druckerzeugnisse, DVDs) kauft.
(3) Die AGB regeln darüber hinaus das Nutzen des internen Bereichs der 360 Endurance Webseite, für den eine Registrierungspflicht beim Buchen einer Dienstleistung von 360 Endurance besteht.
(4) Der Nutzer schließt den Vertrag mit 360 Endurance, Langenhorner Straße-Ost 10, 22399 Hamburg. Auf der Internetseiten von 360 Endurance (www.360endurance.de) können weitere Kontaktdaten entnommen werden.
(5) Abweichende Bedingungen von diesen AGB erkennt 360 Endurance nicht an, es sei denn, diese wurden ausdrücklich und in schriftlicher Form durch den Auftragnehmer bestätigt.
§ 2 Nebenabreden und Ergänzungen
(1) Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
§ 3 Geltungsbereich/Gegenstand
§ 3.1 Dienstleistungen
(1) Die vorliegenden AGB gelten für Verträge und Maßnahmen von 360 Endurance, deren Gegenstand das Beraten und Erteilen von Auskünften sowie das Empfehlen und/oder Durchführen praktischer Vorhaben im Bereich Sport und Gesundheit ist. Die Leistung von 360 Endurance entspricht hierbei einer Dienstleistung. Im Einzelnen sind dies Leistungen aus den folgenden Bereichen:
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Durchführen leistungsdiagnostischer Untersuchungen
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Durchführen gesundheitsdiagnostischer Untersuchungen
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Sport- und trainingswissenschaftliche Analysen sowie Beratung
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Gesundheitsberatung und Erstellen von Gesundheitskonzepten
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Personal- und Gruppentraining
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Organisieren und Durchführen von Seminaren, Kursen, Sportprogrammen und Demonstrationen im Bereich Sport und Gesundheit
(2) Das Wahrnehmen der Trainingsbetreuung sowie diagnostischer Untersuchungen sieht eine Pflicht zum Registrieren im internen Bereich der 360 Endurance Webseite vor. Die weiteren Bestimmungen hierzu lesen Sie bitte folgend. Bitte lesen Sie hierzu auch die Datenschutzbestimmungen auf der der 360 Endurance Homepage (www.360endurance.de) unter dem Link „Impressum“.
§ 3.2 Interner Bereich von 360 Endurance (Online-Dienst)
(1) Vertragsgegenstand für das Nutzen des internen Bereichs der 360 Endurance Webseite ist das Erbringen einer Online-Dienstleistung mit unterschiedlichen Anwendungen. Zum Gegenstand haben diese Anwendungen besonders das Bereitstellen so genannter Profile und vergleichbarer Funktionen zum Einstellen von personenbezogenen Daten und Inhalten. Dies können z.B. sein: Adressdaten, Fragebogendaten, Trainingsprogramme und -übungen, Testergebnisse, Trainingstagebuch, Messdaten, Texte, Bilder und Grafiken. Eingestellt werden die Daten sowohl durch den Kunden (hier Nutzer) als auch durch 360 Endurance mit dem Zweck, ein optimales Durchführen von Test- und/oder Beratungsdienstleistungen im Sport- und Gesundheitsbereich sicherzustellen. 360 Endurance stellt darüber hinaus allgemeine und nicht personenbezogen Informationen zu sport- und gesundheitsbezogenen Themen zur Verfügung. Ebenso informiert 360 Endurance den Nutzer der Online-Trainingsplattform über Produkte und Leistungen von 360 Endurance oder aus dem Angebot der Vertragspartner von 360 Endurance.
(2) Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Anmeldung unter Angabe der Registrierungsdaten kommt der Vertrag über das Nutzen des internen Bereichs von 360 Endurance zwischen dem Kunden (Profilinhaber) und 360 Endurance als Betreiber der Webseite zustande.
(3) Das Wahrnehmen der Trainingsbetreuung sowie diagnostischer Untersuchungen sieht eine Pflicht zum Registrieren im internen Bereich der 360 Endurance Webseite vor. Der Anspruch auf das Nutzen des Dienstes und der Anwendungen besteht nur im Rahmen der kostenpflichtigen Buchung einer Dienstleistung von 360 Endurance. Mit dem Erfüllen der Leistung durch 360 Endurance im Rahmen des Dienstleistungsvertrages erlischt dieser Anspruch. 360 Endurance ist danach berechtigt, das Profil jederzeit zu löschen. Ferner ist 360 Endurance zum fristlosen Kündigen aus wichtigem Grund ohne vorherige Ankündigung berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt besonders dann vor, wenn das Mitglied gegen anwendbares Recht oder gegen diese AGB verstößt.
(4) Der Anspruch auf das Nutzen des Dienstes und der Anwendungen besteht nur im Rahmen des gegenwärtigen Standes der Technik. In diesem Zusammenhang kann es teilweise erforderlich sein, Leistungen innerhalb des Dienstes zeitweise zu beschränken – z.B. mit Blick auf Kapazitätsgrenzen, der Sicherheit des Dienstes und der Server sowie beim Durchführen technischer Maßnahmen mit dem Zweck, die Leistung ordnungsgemäß zu erbringen. 360 Endurance wird dabei die berechtigten Interessen der Kunden berücksichtigen und z.B. geplante Wartungsarbeiten am Dienst vorab ankündigen. Der Auftragnehmer kann nach freiem Ermessen festlegen, welche Dienste in welchem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Einschränkungen, Erweiterungen und andere Änderungen dieser Dienste durch 360 Endurance sind jederzeit zulässig und unterliegen ebenfalls den AGB.
(5) Die AGB gelten für sämtliche Inhalte, Funktionen und sonstige Dienstleistungen, welche 360 Endurance für die Online-Trainingsplattform bereit stellt. Für bestimmte Anwendungen können mit dem Nutzer ggf. zusätzliche Bedingungen vereinbart werden. 360 Endurance wird den Nutzer rechtzeitig vor dem Benutzen einer solchen Anwendung auf im Einzelfall bestehende Zusatzbedingungen hinweisen.
(6) Das Nutzen bestimmter Anwendungen innerhalb des Dienstes kann auf bestimmte Nutzer und/oder Nutzergruppen beschränkt sein. Dies gilt besonders für solche Dienste, die das Akzeptieren von Zusatzbedingungen oder einem gesonderten Zustimmen bedürfen.
(7) Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm beim Registrieren angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Der Nutzer darf keine Pseudonyme oder Künstlernamen verwenden. 360 Endurance kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein im internen Bereich von 360 Endurance angemeldeter Nutzer tatsächlich diejenige Person darstellt, die der Nutzer vorgibt zu sein. 360 Endurance leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Nutzers. Jeder Nutzer hat sich daher ggf. selbst von der Identität eines anderen Nutzers zu überzeugen.
(8) Der Nutzer des internen Bereichs von 360 Endurance versichert, dass er der alleinige Inhaber der betroffenen Urheber- und Nutzungsrechte an den von ihm geschaffenen und/oder übermittelten Materialien ist. Der Nutzer räumt 360 Endurance den zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkten Anspruch auf das Verwenden der übermittelten Materialien im Rahmen der Datenschutzbestimmungen ein. 360 Endurance ist berechtigt, die betroffenen Rechte an Dritte zu übertragen.
(9) Der Nutzer verpflichtet sich, den Dienst nicht für Zwecke oder in einer Art zu verwenden, die gesetzeswidrig oder durch diese AGB untersagt sind. Das Mitglied verpflichtet sich, den Zugang zum Dienst gegen das unbefugte Nutzen durch Dritte zu schützen.
(10) 360 Endurance weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Nutzerdaten (Login und Passwort) nicht weitergegeben werden dürfen. Der Nutzer haftet für jedes durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Verwenden seiner Nutzerdaten und das damit verbundene Nutzen des Dienstes, soweit es sein Verschulden trifft. Wird dem Nutzer bekannt, dass seine Nutzerdaten (Login und Passwort) dritten Personen zugänglich geworden sein könnten, ist er verpflichtet, das Passwort zu ändern. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich 360 Endurance per E-Mail zu benachrichtigen (E-Mail-Adresse: info@360endurance.de).
§ 3.3 Überlassen von Sachen und Kauf von Waren
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten außerdem für Verträge und Maßnahmen von 360 Endurance, die ein Überlassen von Sachen zum dauerhaften Gebrauch als Mietsache oder das Kaufen von Waren zum Gegenstand haben.
§ 4 Widerrufsrecht für Endverbraucher
Für den Auftraggeber als Verbraucher gilt das unter den Punkten 4.1 und 4.2 formulierte Widerrufsrecht.
§ 4.1 Belehrung über Ihr Widerrufsrecht
(1) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wurde – durch Rücksenden der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang unserer Lieferung bei Ihnen (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und bei Dienstleistungen als Leistung nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor dem Erfüllen unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
(2) Zum Wahren der Widerrufsfrist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs oder der Sache, soweit die Leistungen im Überlassen von Sachen bestehen. Der Widerruf ist zu richten an: 360 Endurance, Steffen Schönhut, Langenhorner Straße-Ost 10, 22399 Hamburg. E-Mail: info@360endurance.de
(3) Ein Widerrufsrecht ist grundsätzlich ausgeschlossen bei Audio- und Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, DVDs, CD-ROMs) sowie bei Software, wenn Sie diese bereits entsiegelt haben. Auch bei Waren, die nach Ihrer Spezifikation individuell gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen (z.B. maßgefertigte individuelle Trainingspläne).
§ 4.2 Widerrufsfolgen
(1) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
(2) Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
(3) Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
(4) Verpflichtungen zum Erstatten von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit dem Absenden Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
§ 5 Preise
(1) Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Mit einem Aktualisieren der Internetseiten von 360 Endurance werden alle vorherigen Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Bestellens gültige Fassung, ansonsten der in der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebene Preis.
§ 6 Zahlungsbedingungen
§ 6.1 Dienstleistungen
(1) Sämtliche Zahlungen für Dienstleistungen (z.B. Personal Training; vgl. § 3.1) sind, sofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, sofort nach Leistungserbringung seitens 360 Endurance ohne Abzug fällig. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(2) Davon ausgenommen ist das Erbringen der Trainingsberatung bzw. Trainingsplanung als Dienstleistung. Die Zahlung ist hierbei mit Beginn des laufenden Trainingsmonats fällig..
§ 6.2 Waren
(1) Zahlungen für Waren (z.B. Sportbekleidung und –ausrüstung, Nahrungsergänzungen, Druckerzeugnisse, Trainingspläne DVDs) erfolgen per Vorkasse oder durch Barzahlung bei Abholung. Zahlung gegen Rechnung ist auf Anfrage möglich.
(2) Lieferungen von Produkten ins EU-Ausland erfolgen nur gegen Vorkasse.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von 360 Endurance.
(2) Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von 360 Endurance nicht zulässig.
§ 8 Vertragsabschluss
(1) Die Angebote von 360 Endurance auf seinen Internetseiten stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei 360 Endurance Waren und/oder Dienstleistungen zu bestellen.
(2) Durch das Bestellen der gewünschten Waren und/oder Dienstleistungen durch das Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars im Internet, mittels E-Mail, per Telefon oder postalisch gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu 360 Endurance passiert hat.
(3) 360 Endurance ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von sieben Kalendertagen mit dem Zusenden einer Auftragsbestätigung oder dem Zusenden der bestellten Ware anzunehmen. Erhält der Kunde beim Bestellen über ein Onlineformular eine Kopie seiner Bestellung, stellt dies keine Auftragsbestätigung dar. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
§ 9 Lieferung und Leistung
(1) Die beim Buchen von diagnostischen Untersuchungen durch den Kunden angegebenen Termine bedürfen der Bestätigung durch 360 Endurance. Hierbei behält sich 360 Endurance vor, ggf. einen anderen, für sie und für den Kunden zumutbaren Termin innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Buchung für die Leistungserbringung festzulegen.
(2) Der Beginn der Trainingsberatung bzw. -planung erfolgt je nach vom Kunden gewünschtem Starttermin zum 1. oder 15. eines Kalendermonats, frühestens jedoch 10 Tage nach der Buchung durch den Kunden. Ein früherer Starttermin ist in Einzelfällen möglich und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
(3) Das Einhalten der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von 360 Endurance setzt das rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllen der Verpflichtungen des Kunden als Vertragspartner voraus. Im Falle des Buchens einer diagnostischen Untersuchung oder Trainingsdienstleistung gehören hierzu das Registrieren im internen Bereich der 360 Endurance Webseite unter Angabe: - der Registrierungs- und Pflichtangaben (u.a. Stammdaten) - das vollständige Ausfüllen des Fragebogens zur medizinischen Vorgeschichte - das vollständige Ausfüllen des Fragebogens zum sportlichen Lebenslauf - ggf. das Bestätigen des Testtermins zur diagnostischen Untersuchung - evtl. das Ausfüllen weiterer Fragebögen, auf deren Basis das Erbringen der Dienstleistung erfolgt. Alle zum Erfüllen der Leistung notwendigen Fragebögen sind vom Kunden mind. 48. Stunden vor dem vereinbarten Termin auszufüllen.
(4) Im Falle des Kaufs einer Sache/Ware gehören zu den Verpflichtungen des Kunden ggf. dass schriftliche Übermitten der notwendigen Angaben zum näheren Spezifizieren der Sache/Ware.
(5) Die Lieferung von Sachen/Waren erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse.
(6) Angaben über die Lieferfristen für Sachen/Waren sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich und schriftlich zugesagt wurde. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass 360 Endurance selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird.
(7) Sollte eine vom Kunden bestellte Ware/Sache wider Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus von 360 Endurance nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, ist 360 Endurance berechtigt, anstatt des bestellten Produkts ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten. 360 Endurance wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
§ 10 Datenschutz
(1) 360 Endurance unterliegt den Geheimhaltungspflichten des Datenschutzgesetzes. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. 360 Endurance ist bewusst, dass ein sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten sehr wichtig und im Interesse der Kunden ist. 360 Endurance beachtet daher die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben, wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG). 360 Endurance wird die personenbezogenen Daten der Nutzer nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder Dritten sonst wie zur Kenntnis bringen. Einzelheiten zum Verarbeiten der Daten der Nutzer sind in den Datenschutzbestimmungen von 360 Endurance geregelt. Diese können auf der Internetseite von 360 Endurance (www.360endurance.de, Link „Impressum“) eingesehen, heruntergeladen und gedruckt werden.
§ 11 Gesundheitliche Eignung und Gesundheitsbeurteilung
(1) Die von 360 Endurance durchgeführten leistungsdiagnostischen Untersuchungen oder empfohlenen Trainingsprogramme und -übungen erfordern teilweise einen maximalen körperlichen Einsatz und führen dadurch zu einer starken körperlichen Belastung. Die Teilnahme an leistungsdiagnostischen Untersuchungen oder das Durchführen von Trainingsprogrammen und Trainingsübungen erfolgt in jedem Fall freiwillig und auf eigene Gefahr. Voraussetzung für die Teilnahme an leistungsdiagnostischen Untersuchungen ist daher die gesundheitliche und körperliche Eignung für diese Maßnahmen.
(2) Ein Beraten durch 360 Endurance im Rahmen des Durchführens von leistungsdiagnostischen Untersuchungen und der Trainingsbetreuung erfolgt auf der Basis des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik. Die Beratung kann jedoch in keinem Fall eine medizinische Beratung und ärztlichen Rat ersetzen. Dem Nutzer muss insbesondere bewusst sein, dass die Beratung und die dafür erforderliche Kommunikation ggf. nur online über das Internet erfolgt. Dabei können die individuellen gesundheitlichen und psychischen Besonderheiten eines Nutzers nicht vollständig offengelegt bzw. beurteilt werden. Dies gilt besonders auch deshalb, weil die von einem Nutzer selbst zur Verfügung gestellten Informationen seinen individuellen Gesundheitszustand regelmäßig nicht umfassend wiedergeben.
(3) Die im internen Bereich der 360 Endurance Webseite hinterlegten Fragebögen stellen für den Nutzer eine Hilfe dar, seinen Gesundheitszustand im Hinblick auf das Training selbst zu beurteilen. Darüber hinaus liefern die Antworten auf die dort hinterlegten, standardisierten Fragen von 360 Endurance dem Nutzer die Möglichkeit eines Einschätzens der gesundheitlichen Eignung für die teilweise starken körperlichen Belastungen bei leistungsdiagnostischen Untersuchungen und während des Trainings. Diese Fragebögen ersetzen ebenfalls keine ärztliche Einschätzung. Auf die Notwendigkeit eines wahrheitsgemäßen Beantwortens der Fragen wird an dieser Stelle hingewiesen.
(4) Der Nutzer ist bei Zweifeln an seinem Gesundheitszustand verpflichtet, einen Arzt aufzusuchen und medizinischen Rat einzuholen, um die individuelle gesundheitliche Eignung für die durch 360 Endurance durchzuführenden leistungsdiagnostischen Untersuchungen und für die von 360 Endurance für ihn ausgearbeiteten Trainingsprogramme und Trainingsübungen auf der Grundlage einer persönlichen medizinischen Untersuchung feststellen zu lassen. 360 Endurance übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden des Nutzers.
(5) Sobald Anzeichen negativer gesundheitlicher Auswirkungen des von 360 Endurance für ihn ausgearbeiteten Trainingsprogramms und -übungen zu erkennen sind, ist der Nutzer verpflichtet, einen Arzt aufzusuchen und medizinischen Rat einzuholen. 360 Endurance übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden des Nutzers.
§ 12 Haftungsbeschränkung und Gewährleistung
§ 12.1 Haftungsbeschränkung für leistungsdiagnostische Untersuchungen und Trainingsmaßnahmen, Personal- und Gruppentraining, Veranstaltungen
(1) Alle Angaben und Angebote von 360 Endurance erfolgen nach bestem Wissen, sind aber in jedem Fall unverbindlich und ohne Gewähr. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. 360 Endurance hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Besonders – aber nicht ausschließlich – gilt dies für Haftungsansprüche, auf Grund von Schäden materieller oder nichtmaterieller Art, die durch das Nutzen oder die Nichtnutzung dargebotener Angaben bzw. das Nutzen fehlerhafter und unvollständiger Angaben verursacht wurden. Alle Angaben und Angebote befreien nicht von einem sorgfältigen Prüfen auf Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
(2) Informationen und Ratschläge, die ein Nutzer vom Auftragnehmer erhält, begründen keinerlei Gewährleistungen von 360 Endurance, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurde. 360 Endurance haftet nur für Schäden, die den Nutzern aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung seitens 360 Endurance entstehen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.
(3) Die durch 360 Endurance betreuten Sportarten (Triathlon, Duathlon, Rennrad, Laufen, Schwimmen, Krafttraining etc.) können zu höheren körperlichen Belastungen führen und gelten z.T. als Gefahrensportarten. Die Teilnahme an sämtlichen von 360 Endurance empfohlenen und/oder durchgeführten leistungsdiagnostischen Untersuchungen und Trainingsmaßnahmen ist freiwillig. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. An allen von 360 Endurance ausgeführten oder initiierten praktischen Übungen, Ausfahrten, Touren und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Betätigungen sowohl sportlicher, als auch allgemeiner Art, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Für Schäden, die durch ein Missachten der Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachten der Anweisungen seitens 360 Endurance entstehen, übernimmt 360 Endurance keine Haftung. Ebenso wenig haftet 360 Endurance für Schäden oder Verlust von Ausrüstung, Fahrrad oder Gepäck während Veranstaltungen oder beim Transport. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit von 360 Endurance vermittelten Fremdleistungen haftet diese ebenfalls nicht. Für etwaige Unfälle oder Schäden haftet 360 Endurance nur, wenn sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch, wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden. Bei Ausfahrten mit dem Fahrrad sind die Teilnehmer verpflichtet einen Helm zu tragen. Eine Haftung durch 360 Endurance ist ausgeschlossen, wenn die Helmpflicht oder auch andere Schutzmaßnahmen nicht beachtet werden.
§ 12.2 Haftungsbeschränkung für Online-Dienste
(1) Das Nutzen von Datenbanken und sonstigen Produkten und Dienstleistungen von 360 Endurance erfolgt auf eigene Gefahr. Dies bezieht sich besonders – aber nicht ausschließlich – auf die Funktionalität und Virenfreiheit von Datenbanken, Programmen, Internetseiten, Newslettern, E-Mails, Dokumenten und sonstigen Daten über das Internet.
(2) 360 Endurance weist darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von 360 Endurance liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von 360 Endurance handeln, von 360 Endurance nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur Einfluss auf die Leistungen haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität, der von 360 Endurance erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von 360 Endurance erbrachten Leistung. 360 Endurance haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Verbindungsleitungen zu den Servern, auf denen die Online-Datenbank bzw. der interne Bereich der 360 Endurance Webseite gehostet wird, bei Stromausfällen, bei Ausfällen infolge Elementarereignissen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich von 360 Endurance stehen.
(3) Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Sämtliche Leistungsdaten und sonstigen Softwarebeschreibungen des internen Bereichs von 360 Endurance stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar.
§ 12.3 Gewährleistung und Haftung für Waren
(1) Die Ansprüche des Kunden gegen 360 Endurance bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Leistung bzw. Erhalt der Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Zur Erhebung von Gewährleistungsansprüchen sind nur die unmittelbaren Kunden von 360 Endurance berechtigt.
(2) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen 360 Endurance. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.
(3) Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.
(4) Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.
§ 13 Verantwortlichkeit für Minderjährige
(1) Bei Maßnahmen von 360 Endurance (z.B. leistungsdiagnostische Untersuchungen, Training, etc.) obliegt das Führen der Aufsichtspflicht über minderjährige teilnehmende Personen nicht bei 360 Endurance. Der/die Erziehungsberechtigte(n) haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Durchführen von Maßnahmen eine ausreichende Anzahl von Begleitpersonen zur Seite steht, und dass diese Begleitpersonen die Führung der Aufsichtspflicht übernehmen.
(2) Für das Nutzen des internen Bereichs der 360 Endurance Webseite gilt ergänzend: Für den Fall, dass Erziehungsberechtigte das Nutzen des internen Bereichs der 360 Endurance Webseite durch Minderjährige zulassen, akzeptieren sie ihre Verantwortlichkeit für das Verhalten des Minderjährigen im Internet, die Zugangskontrolle sowie die Konsequenzen bei einem Missbrauch des internen Bereichs der 360 Endurance Webseite durch den Minderjährigen.
§ 14 Warenzeichen-, Marken- und/oder patentrechtlicher Schutz
(1) Verwendete Bezeichnungen, Markennamen und Abbildungen unterliegen im Allgemeinen einem Warenzeichen-, Marken- und/oder patentrechtlichen Schutz der jeweiligen Besitzer. Eine Wiedergabe entsprechender Begriffe oder Abbildungen auf den Internetseiten von 360 Endurance oder dem internen Bereich von 360 Endurance berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass diese Begriffe, Abbildungen, Software, HTML-/Java-/Flash-Quellcodes, Fotos, Videos, Grafiken, Musik und Sounds von jedermann frei nutzbar sind.
(2) Das Herunterladen und der Gebrauch von urheberrechtlich geschütztem Material, das von 360 Endurance oder von dritter Seite zur Verfügung gestellt wurde, ist dem Nutzer des internen Bereichs von 360 Endurance (Profilinhaber) ausschließlich für den Privatgebrauch erlaubt, soweit dies im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und dieser Geschäftsbedingungen geschieht. Der Nutzer darf dieses Material jedoch nicht über diesen Rahmen hinaus vervielfältigen, nachbilden, übertragen, vertreiben, veröffentlichen, kommerziell verwerten, auf andere Weise in elektronischer oder anderer Form in ein anderes Datenformat übertragen oder in sonstiger Weise nutzen.
(3) So weit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt 360 Endurance Urheber. Der Nutzer erhält in diesen Fällen das uneingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) 360 Endurance behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Nutzer nicht zumutbar. 360 Endurance wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. 360 Endurance wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Nutzer alle Erklärungen an 360 Endurance per E-Mail abgeben oder diese per Brief übermitteln. 360 Endurance kann Erklärungen gegenüber dem Nutzer per E-Mail oder per Brief an die Adressen übermitteln, die der Nutzer als aktuelle Kontaktdaten in seinem Profil im internen Bereich von 360 Endurance hinterlegt hat.
(3) Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das gilt entsprechend bei Vertragslücken.
(4) Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz von 360 Endurance.
(5) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von 360 Endurance.
(6) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
360 Endurance
Steffen Schönhut
Langenhorner Straße-Ost 10, 22399 Hamburg
Tel.: +49 (0)163- 8652954
E-Mail: info@360endurance.de